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Oktober 2021

Inhalt

A. Gesetzgebung

B. Rechtsprechung

Allgemein
Betriebsrisiko und Lockdown
Allgemeine Geschäftsbedingungen – Verfallfrist
Befristungsrecht
Befristung einer wissenschaftlichen Hilfstätigkeit
Gleichbehandlung
Keine Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten durch die Regelung von Mehrarbeit und Überstunden im TVöD-K
Kündigung/Kündigungsschutz
Kündigung eines Lehrers wegen Ablehnung der vorgeschriebenen Mund-Nasen-Bedeckung
Auch krankheitsbedingte Kündigungen sind Massenentlassungen
Ordentliche krankheitsbedingte Kündigung – Sondervergütung
Kündigung wegen wiederholtem zu spät kommen – Entbehrlichkeit einer Abmahnung
Prozessuales
Pfändbares Arbeitseinkommen iSv § 850 Abs. 2 ZPO – Entgeltumwandlung nach Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
Nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage – Ausgangskontrolle bei Klageerhebung über das beA
Besetzung der Einigungsstelle – sofortige Beschwerde
Sozialrecht
Nebenjob als Notärztin oder Notarzt regelmäßig versicherungspflichtig aufgrund Beschäftigung
Tarifrecht/Tarifvertragsrecht
Anspruch der Gewerkschaft gegen den Arbeitgeber auf Durchführung eines Haustarifvertrags
Keine Tariffähigkeit der DHV – Die Berufsgewerkschaft e.V.
Urlaubsrecht
Fortbestand des Urlaubs bei Beschäftigungsverboten nach dem MuSchG oder bei Elternzeit – Kürzung des Urlaubsanspruchs für Elternzeit
COVID-19-Quarantäne: Nichtanrechnung auf den Urlaub nur mit ärztlicher AU-Bescheinigung

 

C. Literatur

Allgemein
Der Aufgabenbezug des personalvertretungsrechtlichen Informationsanspruchs im Spiegel der bundesverwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung
Die Dienstrichterin Edith Gräfl
Wirksamkeit des Werkvertrags bei fehlender Eintragung in die Handwerksrolle – Zivilrechtliche Folgen des Verstoßes gegen das SchwarzArbG
Stolperfalle Kurzarbeitergeld – Risiken der Nachprüfung von Kurzarbeitergeldbezug
Neue Vergütungsregelungen für Wertpapierinstitute – Vergütungssysteme rechtssicher einführen und anpassen nach der Reform
Zwischen „Liebesverboten“ und #MeToo: Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
Was ist bei „Workation“ und „Bleisure“ zu beachten?
Wertguthabenvereinbarungen – Arbeitsvolumen, Befristung und Entgelt
Formbedürftigkeit von Wertguthabenvereinbarungen
Quoten und Bestenauslese
Von partnerschaftlicher Aufteilung der Sorgearbeit zur geschlechtergerechten Erwerbsteilhabe und umgekehrt
Arbeitnehmerüberlassung
Zwischen Knechtschaft und Lohnbetrug
Arbeitskampfrecht
Digitaler Zugang der Gewerkschaft zum Betrieb?
Der Impfstatus im Arbeitsverhältnis
Arbeitsvertragsrecht
Grundfragen des Arbeitszeitrechts im 21. Jahrhundert
Rechtsprechungsübersicht zum Individualarbeitsrecht (Teil 1) – Unter Berücksichtigung individualrechtlicher Entscheidungen im Zeitraum Ende 2020 bis Oktober 2021
Die geänderte BAG-Rechtsprechung zur Vorsatzhaftung in Ausschlussklauseln Altfälle, individual- und tarifvertragliche Klauseln
Befristungsrecht
Die Rechtsprechung des 7. Senats und der Profifußball
Von der Verlängerung zum Hinausschieben des Beendigungszeitpunkts
Änderungsbestrebungen im Befristungsrecht
Missbrauchskontrolle der Vertretungsbefristung
Betriebliche Altersversorgung
Gestaltungsmissbrauch im Vorfeld der Betriebsrentenanpassungsentscheidung
Rechtssichere digitale betriebliche Altersversorgung aus Sicht der Praxis – Bedürfnisse der Praxis, rechtliche Rahmenbedingungen und Umsetzungsvorschläge
Betriebsverfassungsrecht
Die schriftliche Stimmabgabe bei der Betriebsratswahl
Wer? Wie? Was? – Der allgemeine betriebsverfassungsrechtliche Auskunftsanspruch
Betriebsverfassungsrechtliche Risiken und Nebenwirkungen des § 6 a GSA Fleisch
Die Einigungsstelle nun auch als neue Vermittlungsstelle – Macht das Sinn?
Die Kosten des Betriebsrats gem. § 40 BetrVG aus dem Blickwinkel des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes
Datenschutz
Beschäftigtendatenschutz
Aktuelle Entscheidungen der Arbeitsgerichte zum Beschäftigtendatenschutz
Europarecht
Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt – ILO Übereinkommen 190
Kündigung/Kündigungsschutz
Ablehnung der Corona-Impfung als Kündigungsgrund? Eine evidenzorientierte Betrachtung
Der allgemeine Kündigungsschutz in Österreich und Deutschland – Ein Vergleich
Mutterschutz und Erziehungsurlaub
Mandatspause für AG-Vorstandsmitglieder und GmbH-Geschäftsführer – Gesetzliche Verankerung der Inanspruchnahme einer „Auszeit“ für AG-Vorstandsmitglieder und GmbH-Geschäftsführer nach dem FüPoG II
Prozessuales
§ 533 Nr. 2 ZPO: Eine überschätzte Hürde für Klageerweiterungen im arbeitsgerichtlichen Berufungsverfahren
Sozialrecht
Hegels Rechtsphilosophie und das soziale Recht
Tarifrecht/Tarifvertragsrecht
Aspekte tarifautonomer Gestaltung des Mehrurlaubs
Mitgliederexklusivität der Tarifbindung versus Tariferstreckung: Paradoxon oder kommunizierende Röhren?
Urlaubsrecht
Kurzarbeit in der Covid-19-Pandemie und Urlaubsansprüche

D. Entscheidungsbesprechungen


 
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A. Gesetzgebung

ILO-Übereinkommen Nr. 183 über den Mutterschutz von Deutschland ratifiziertPressemitteilung des BMAS vom 30.9.2021Deutschland hat das ILO-Übereinkommen Nr. 183 über den Mutterschutz ratifiziert. Das Übereinkommen verbindet den Arbeitsschutz mit dem Diskriminierungsschutz schwangerer und stillender Frauen.

Die inhaltlichen Schwerpunkte des Übereinkommens sind:

  • Der Gesundheitsschutz und die ärztliche Betreuung von Mutter und Kind,
  • Der Anspruch auf einen Mutterschaftsurlaub von mindestens 14 Wochen mit einer Geldleistung von mindestens zwei Dritteln des bisherigen Arbeitsentgelts der Frau,
  • Der Kündigungsschutz
  • Das Rückkehrrecht zur selben oder gleichwertigen Arbeit sowie
  • Das Verbot der Diskriminierung der Beschäftigten wegen einer Schwangerschaft oder Stillzeit.

(gk)

Neue Regeln erleichtern legale Zuwanderung von hochqualifizierten Fachkräften in den europäischen ArbeitsmarktPressemitteilung der EU-Kommission vom 7.10.2021Die EU-Mitgliedstaaten haben am 7.10.2021 neue Regeln für die Einreise und den Aufenthalt hochqualifizierter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Drittstaaten endgültig beschlossen. Mit dem neuen System werden effiziente Regeln für die Anwerbung hochqualifizierter Arbeitskräfte in der EU eingeführt, darunter flexiblere Zulassungsbedingungen, erweiterte Rechte und die Möglichkeit, in andere EU-Mitgliedstaaten zu ziehen und dort zu arbeiten. Die Verabschiedung der überarbeiteten Richtlinie über die Blaue Karte ist eines der Hauptziele des neuen EU-Migrations- und Asylpakets. Die Mitgliedstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, die Bestimmungen in nationales Recht umzusetzen.

Eine Übersicht der Änderungen sowie weiterführende Informationen sind auf der Seite der Pressemittelungen der EU-Kommission abrufbar.
(gk)

Beratungsgegenstände des Bundestags

Keine Beratungen im Berichtszeitraum.
(gk)

Beratungsgegenstände des Bundesrates

1009. Sitzung, 8.10.2021: 

  • Zustimmung hinsichtlich einer Verordnung zur Änderung der Wahlordnung, der Wahlordnung Seeschifffahrt und der Verordnung zur Durchführung der Betriebsratswahlen bei den Postunternehmen (BR-Drs. 666/21)

(gk)

Veröffentlichungen im Bundesgesetzblatt

Teil I: 68 – 74

  • Vierte Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung vom 23.9.2021 (BGBl I Nr. 68, S. 4388)
  • Verordnung zur Änderung der Wahlordnung, der Wahlordnung Seeschifffahrt und der Verordnung zur Durchführung der Betriebsratswahlen bei den Postunternehmen vom 8.10.2021 (BGBl I Nr. 72, S. 4640 )

Teil II: 21

  • Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Europäischen Sozialcharta (revidiert) vom 31.8.2021 (BGBl I Nr. 21, S. 1060)

(gk)

Veröffentlichungen im Amtsblatt der EU (Teil L) L 342 – L 377

Keine relevanten Veröffentlichungen im Berichtszeitraum.

(gk)

  • B. Rechtsprechung 

AllgemeinBetriebsrisiko und LockdownBAG, Urt. v. 13.10.2021 – 5 AZR 211/21, Pressemitteilung des BAG v. 13.10.2021Muss der AG seinen Betrieb aufgrund eines staatlich verfügten allgemeinen „Lockdowns“ zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vorübergehend schließen, trägt er nicht das Risiko des Arbeitsausfalls und ist nicht verpflichtet, den Beschäftigten Vergütung unter dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs zu zahlen.
Der AG trägt auch nicht das Risiko des Arbeitsausfalls, wenn zum Schutz der Bevölkerung vor schweren und tödlichen Krankheitsverläufen infolge von SARS-CoV-2-Infektionen durch behördliche Anordnung in einem Bundesland die sozialen Kontakte auf ein Minimum reduziert und nahezu flächendeckend alle nicht für die Versorgung der Bevölkerung notwendigen Einrichtungen geschlossen werden. In einem solchen Fall realisiert sich nicht ein in einem bestimmten Betrieb angelegtes Betriebsrisiko. Die Unmöglichkeit der Arbeitsleistung ist vielmehr Folge eines hoheitlichen Eingriffs zur Bekämpfung einer die Gesellschaft insgesamt treffenden Gefahrenlage. Es ist Sache des Staates, gegebenenfalls für einen adäquaten Ausgleich der den Beschäftigten durch den hoheitlichen Eingriff entstehenden finanziellen Nachteile – wie es zum Teil mit dem erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld erfolgt ist – zu sorgen. Soweit ein solcher nicht gewährleistet ist, beruht dies auf Lücken in dem sozialversicherungsrechtlichen Regelungssystem. Aus dem Fehlen nachgelagerter Ansprüche lässt sich jedoch keine arbeitsrechtliche Zahlungspflicht des AG herleiten.
(gk)Allgemeine Geschäftsbedingungen – VerfallfristLAG Baden-Württemberg, Urt. v. 24.8.2021 – 19 Sa 7/21, LeitsätzeEine allgemeine Geschäftsbedingung in einem Arbeitsvertrag, die eine Verfallfrist/Ausschlussfrist zum Gegenstand hat, ist nicht deshalb intransparent nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB und unwirksam, weil sie Ansprüche aus ihrem Anwendungsbereich nicht ausdrücklich ausnimmt, deren Erfüllung der AG zugesagt oder die er anerkannt oder streitlos gestellt hat. Ohne weitere Anhaltspunkte im Wortlaut ist die Klausel nicht irreführend hinsichtlich der wahren Rechtslage und suggeriert dem verständigen AN auch nicht, er müsse den Anspruch auch in den genannten Fällen geltend machen (Abgrenzung zu BAG 3. Dezember 2019 - 9 AZR 44/19 -).
(gk)BefristungsrechtBefristung einer wissenschaftlichen HilfstätigkeitBAG, Urt. v. 30.6.2021 – 7 AZR 245/20, LeitsätzeNach § 6 WissZeitVG ist die Befristung von Arbeitsverträgen zwischen Studierenden und einer Hochschule zulässig, wenn nach den arbeitsvertraglichen Vereinbarungen wissenschaftliche oder künstlerische Hilfstätigkeiten zu erbringen sind. Eine wissenschaftliche Hilfstätigkeit iSv. § 6 Satz 1 WissZeitVG liegt vor, wenn durch die Tätigkeit die wissenschaftliche Arbeit anderer in Forschung und Lehre unmittelbar unterstützt wird.
(gk)GleichbehandlungKeine Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten durch die Regelung von Mehrarbeit und Überstunden im TVöD-KBAG, Urt. v. 15.10.2021 – 6 AZR 253/19, PM des BAG v. 15.10.2021Die für den Dienstleistungsbereich Krankenhäuser im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände maßgebliche Fassung des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD-K) enthält für den Freizeitausgleich und die Vergütung von Stunden, die Teilzeitbeschäftigte ungeplant über ihre vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus erbringen, eigenständige Regelungen, die sich so sehr von den Regelungen zum Entstehen, dem Ausgleich und der Vergütung von Überstunden bei Vollbeschäftigten unterscheiden, dass keine Vergleichbarkeit mehr gegeben ist. Mit dieser Differenzierung haben die Tarifvertragsparteien ihren durch Art. 9 Abs. 3 GG gewährleisteten Gestaltungsspielraum nicht überschritten. Deshalb diskriminieren die für Teilzeitbeschäftigte geltenden Regelungen diese nicht und sind wirksam. Die sowohl für Voll- als auch Teilzeitbeschäftigte maßgebliche Sonderregelung in § 7 Abs. 8 Buchst. c TVöD-K zur Entstehung von Überstunden bei Beschäftigten, die Wechselschicht- oder Schichtarbeit leisten, verstößt jedoch gegen das Gebot der Normklarheit und ist deshalb unwirksam.
(gk)Kündigung/KündigungsschutzKündigung eines Lehrers wegen Ablehnung der vorgeschriebenen Mund-Nasen-BedeckungLAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 7.10.2021 – 10 Sa 867/21, PMDie Äußerung eines Lehrers per E-Mail „bin ich der Meinung, dass diese „Pflicht“ eine Nötigung, Kindesmissbrauch, ja sogar vorsätzliche Körperverletzung bedeutet“ sowie die Aufforderung an die Eltern, mit einem vorformulierten Schreiben gegen die Schule vorzugehen und die Weigerung, im Schulbetrieb einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, kann eine Kündigung rechtfertigen.
(gk)Auch krankheitsbedingte Kündigungen sind MassenentlassungenLAG Düsseldorf, Urt. v. 15.10.2021 – 7 Sa 405/21, PMNach dem Wortlaut, der Systematik und dem Sinn und Zweck von § 17 KSchG besteht die Anzeigepflicht gegenüber der Agentur für Arbeit auch bei krankheitsbedingten Massenentlassungen. Die ausdrückliche Anregung im Gesetzgebungsverfahrens, personen- und verhaltensbedingte Entlassungen von der Anzeigepflicht auszunehmen, hat der Gesetzgeber nicht aufgegriffen. 
(gk)Ordentliche krankheitsbedingte Kündigung – SondervergütungBAG, Urt. v. 22.7.2021 – 2 AZR 125/21, LeitsatzSondervergütungen iSv. § 4a EFZG begründen selbst in Jahren, in denen der AN durchgehend arbeitsunfähig war, keine kündigungsrelevante wirtschaftliche Belastung für den Arbeitgeber.
(gk)Kündigung wegen wiederholtem zu spät kommen – Entbehrlichkeit einer AbmahnungLAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 31.8.2021 – 1 Sa 70 öD/21Kommt ein AN mehrere Tage wiederholt zu spät zur Arbeit, verletzt dies die Verpflichtung zum pünktlichen Arbeitsantritt und kann eine Kündigung rechtfertigen. Eine Abmahnung kann im Einzelfall dann entbehrlich sein, wenn besondere Umstände belegen, dass diese nicht erfolgversprechend gewesen wäre. Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn erkennbar ist, dass der AN gar nicht gewillt ist, sich vertragsgerecht zu verhalten.
(gk)ProzessualesPfändbares Arbeitseinkommen iSv § 850 Abs. 2 ZPO – Entgeltumwandlung nach Pfändungs- und ÜberweisungsbeschlussBAG, Urt. v. 14.10.2021 – 8 AZR 96/20, PM des BAG v. 14.10.2021Vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien, dass der AG für den AN eine Direktversicherung abschließt und ein Teil der künftigen Entgeltansprüche des AN durch Entgeltumwandlung für seine betriebliche Altersversorgung verwendet werden, liegt insoweit grundsätzlich kein pfändbares Einkommen iSv. § 850 Abs. 2 ZPO mehr vor.
(gk)Nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage – Ausgangskontrolle bei Klageerhebung über das beALAG Baden-Württemberg, Urt. v. 1.9.2021 – 4 Sa 63/20, LeitsätzeEs gehört zu den Pflichten eines Rechtsanwalts, durch organisatorische Vorkehrungen sicherzustellen, dass ein fristgebundener Schriftsatz innerhalb der Frist beim zuständigen Gericht eingeht. Bei einer Übersendung solcher Schriftsätze über das beA hat stets eine Ausgangskontrolle dergestalt stattzufinden, dass der Versandvorgang über die automatisierte Eingangsbestätigung des Gerichts gem. § 46c Abs. 5 Satz 2 ArbGG (entspricht § 130a Abs. 5 Satz 2 ZPO) überprüft wird.
Eine Ausgangskontrolle durch telefonische Rücksprache bei Gericht ist einer Überprüfung anhand der elektronischen Eingangsbestätigung nicht gleichwertig. Dies gilt jedenfalls dann, wenn am selben Tag mehrere Schriftsätze in derselben Rechtssache eingereicht wurden.
Außerdem Einzelfallentscheidung zu den Sorgfaltsanforderungen an die Ausgangskontrolle im Zusammenhang mit der Führung des Fristenkalenders.
(gk)Besetzung der Einigungsstelle – sofortige BeschwerdeBAG, Beschl. v. 11.8.2021 – 1 AZB 24/21Gegen den Beschluss eines LAG, bei welchem über die Besetzung einer Einigungsstelle entschieden wurde, ist eine sofortige Beschwerde unzulässig.
(gk)SozialrechtNebenjob als Notärztin oder Notarzt regelmäßig versicherungspflichtig aufgrund BeschäftigungBSG, Urt. v. 19.10.2021 – B 12 KR 29/19, B 12 R 9/20 R, B 12 R 10/20 R, PMÄrztinnen und Ärzte, die im Nebenjob immer wieder als Notärztin oder Notarzt im Rettungsdienst tätig sind, sind währenddessen regelmäßig sozialversicherungspflichtig beschäftigt.
Ausschlaggebend ist, dass die Ärztinnen und Ärzte während ihrer Tätigkeit als Notärztin und Notarzt in den öffentlichen Rettungsdienst eingegliedert waren. Sie unterlagen Verpflichtungen, zum Beispiel der Pflicht, sich während des Dienstes örtlich in der Nähe des Notarztfahrzeuges aufzuhalten und nach einer Einsatzalarmierung durch die Leitstelle innerhalb einer bestimmten Zeit auszurücken. Dabei ist unerheblich, dass dies durch öffentlich-rechtliche Vorschriften vorgegeben ist. Zudem nutzten sie überwiegend fremdes Personal und Rettungsmittel.
(gk)Tarifrecht/TarifvertragsrechtAnspruch der Gewerkschaft gegen den Arbeitgeber auf Durchführung eines HaustarifvertragsBAG, Urt. v. 13.10.2021 – 4 AZR 403/20, PM des BAG v. 13.10.2021Einer Gewerkschaft steht gegen einen AG ein schuldrechtlicher Anspruch auf Durchführung eines zwischen ihnen geschlossenen Haustarifvertrags zu. Der Durchführungsanspruch kann durch Leistungsklage geltend gemacht werden und ist auf die bei dem AG beschäftigten Mitglieder der Gewerkschaft begrenzt. Dem kann im Klageantrag durch eine abstrakte Beschränkung auf „die Mitglieder“ Rechnung getragen werden, deren namentliche Nennung ist nicht erforderlich.
(gk)Keine Tariffähigkeit der DHV – Die Berufsgewerkschaft e.V.BAG, Urt. v. 22.6.2021 – 1 ABR 28/20 sowie PMDie DHV – Die Berufsgewerkschaft e.V. ist seit dem 21.4.2015 nicht tariffähig. 
Wie die gebotene Gesamtwürdigung ergibt, kann selbst bei Zugrundelegung der Angaben der DHV nicht prognostiziert werden, dass diese in ihrem eigenständig bestimmten Zuständigkeitsbereich über die notwendige mitgliedervermittelte Durchsetzungsfähigkeit gegenüber den sozialen Gegenspielern verfügt. Die DHV kann ihre soziale Mächtigkeit auch nicht aus ihrer Teilnahme am Tarifgeschehen auf der Grundlage ihrer aktuellen Satzung herleiten.
(gk)UrlaubsrechtFortbestand des Urlaubs bei Beschäftigungsverboten nach dem MuSchG oder bei Elternzeit – Kürzung des Urlaubsanspruchs für Elternzeit LAG Baden-Württemberg, Urt. v. 16.9.2021 – 4 Sa 62/20, LeitsätzeDas Fristenregime der §§ 24 Satz 2 MuSchG und 17 Abs. 2 BEEG geht § 7 Abs. 3 BUrlG vor (Anschluss an BAG 19. März 2019 - 9 AZR 495/17 -).
Die Anpassung des Urlaubsanspruchs nach § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG an die durch die Elternzeit ausgesetzte Arbeitspflicht (Kürzungsrecht) bedarf einer rechtsgeschäftlichen Erklärung des AG, die dem AN noch während des Bestands des Arbeitsverhältnisses zugehen muss (Anschluss an BAG 19. März 2019 - 9 AZR 495/17 -).
Die rechtsgeschäftliche Erklärung kann im Einzelfall auch in der Übersendung einer abschließenden Entgeltabrechnung liegen, die den Urlaubsanspruch in Abweichung zu vorangegangenen und dem AN zugegangenen Abrechnungen mit "Null" ausweist.
(gk)COVID-19-Quarantäne: Nichtanrechnung auf den Urlaub nur mit ärztlicher AU-BescheinigungLAG Düsseldorf, Urt. v. 15.10.2021 – 7 Sa 857/21, PM§ 9 BurlG unterscheidet zwischen Erkrankung und darauf beruhender Arbeitsunfähigkeit. Beide Begriffe sind nicht gleichzusetzen. Danach erfordert die Nichtanrechnung der Urlaubstage bei bereits bewilligtem Urlaub, dass durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen ist, dass aufgrund der Erkrankung Arbeitsunfähigkeit gegeben ist. Ein Bescheid des Gesundheitsamts, aus welchem sich lediglich ergibt, dass man an COVID-19 erkrankt war, reicht nicht, wenn eine Beurteilung der Arbeitsfähigkeit durch einen Arzt nicht vorgenommen wurde. Eine analoge Anwendung der eng begrenzten Ausnahmevorschrift des § 9 BUrlG kommt nicht in Betracht. Nach der Konzeption des BUrlG fallen urlaubsstörende Ereignisse als Teil des persönlichen Lebensschicksals grundsätzlich in den
Risikobereich des einzelnen AN. Eine Analogie kommt nur in Betracht, wenn generell und nicht nur ggfs. im konkreten Einzelfall eine COVID-19-Infektion zu Arbeitsunfähigkeit führt. Dies ist nicht der Fall. Eine Erkrankung mit COVID-19 führt z.B. bei einem symptomlosen Verlauf nicht automatisch zu einer Arbeitsunfähigkeit. Es liegt damit bei einer COVID-19-Infektion keine generelle Sachlage vor, die eine entsprechende Anwendung von § 9 BUrlG rechtfertigt.
(gk)

  •  C. Literatur

AllgemeinDer Aufgabenbezug des personalvertretungsrechtlichen Informationsanspruchs im Spiegel der bundesverwaltungsgerichtlichen RechtsprechungRiBAG Kristina Schmidt, Erfurt, NZA 2021, 1308-1311Hintergrund des Beitrags ist, dass die Unterrichtungspflicht der Personalvertretung gemäß § 66 Abs. 1 S. 1 BPersVG an einen Aufgabenbezug gebunden ist. Unter Berücksichtigung der historischen Entwicklung und der Rechtsprechung des BVerwG erörtert die Verfasserin, was unter dem Merkmal „Durchführung von Aufgaben“ im Sinne des BPersVG verstanden werden kann.
(eh)Die Dienstrichterin Edith GräflRiBAG Prof. Dr. Günter Spinner, Erfurt, NZA 2021, 1311-1314Der Beitrag ist der Vorsitzenden Richterin am BAG Edith Gräfl anlässlich ihres Ausscheidens aus dem Dienst gewidmet. Neben ihrer Zeit im 7. Senat des BAG war sie auch von 2007 bis 2011 als nichtständige Beisitzerin am Dienstgericht des Bundes tätig. Der Verfasser gibt zunächst einen allgemeinen Überblick über das Dienstgericht des Bundes, um dann die Entscheidungen, an denen Edith Gräfl mitgewirkt hat, vorzustellen. 
(eh)Wirksamkeit des Werkvertrags bei fehlender Eintragung in die Handwerksrolle – Zivilrechtliche Folgen des Verstoßes gegen das SchwarzArbGRAe Dr. Yvonne Beyer/Philipp Hoffmann, Berlin, NJW 2021, 2926-2929In diesem Beitrag stellen die Verfasser die Entscheidung des OLG Frankfurt a. M. vom 24.5.2017 (4 U 269/15) und die Entscheidung des KG vom 5.9.2017 (7 U 136/16) gegenüber. In den Urteilen geht es um die Frage, ob der Verstoß gegen § 1 Abs. 2 Nr. 5 SchwarzArbG zu einer Vertragsunwirksamkeit nach § 134 BGB führt. Nach einer kurzen Sachverhaltsdarstellung erläutern die Verfasser unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung des BGH, in welchen Fällen der Verstoß gegen das SchwarzArbG zur Vertragsunwirksamkeit führen kann.
(eh)Stolperfalle Kurzarbeitergeld – Risiken der Nachprüfung von KurzarbeitergeldbezugRAe Dr. Klara Pototzky/Marc André Gimmy, München, BB 2021, 2293-2297Aufgrund der Corona-Pandemie und der daraus resultierenden Vielzahl an Kurzarbeitergeldanträgen wurden die meisten vorläufig unter dem Vorbehalt bewilligt, dass in den nächsten Monaten eine Nachprüfung erfolgt. Daraus folgt, dass Verstöße gegen die Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld auch im Nachhinein aufgedeckt werden können. In einem aktuellen Urteil des ArbG Frankfurt/Oder vom 10.2.2021 (1 Ca 1076/20) wurde eine gängige Vereinbarung zur Kurzarbeit für unwirksam erklärt. Die Verfasser haben diese Entscheidung zum Anlass genommen, zu erörtern, welche Risiken sich für Arbeitgeber bei der Nachprüfung von Kurzarbeitergeld ergeben können.
(eh)Neue Vergütungsregelungen für Wertpapierinstitute – Vergütungssysteme rechtssicher einführen und anpassen nach der ReformRA Dr. Till Heimann/Wiss. Mit. Marina Christine Csizmadia, Frankfurt a. M./Düsseldorf, DB 2021, 2351-2355Hintergrund des Beitrags sind die Reformen des Kreditwesengesetzes (KWG), der Institutsvergütungsverordnung (IVV) und des Wertpapierinstitutsgesetzes (WpIG). Die Verfasser setzen sich mit den wesentlichen Änderungen der Gesetze auseinander und betrachten gleichzeitig die Auswirkungen auf die Praxis. Dabei legen sie den Schwerpunkt auf die Neuregelung von Mittleren Wertpapierinstituten.
(eh)Zwischen „Liebesverboten“ und #MeToo: Sexuelle Belästigung am ArbeitsplatzProf. Dr. Martina Benecke, Augsburg, AuR 2021, 397-401In diesem Beitrag untersucht die Verfasserin die Möglichkeiten, sowohl von Arbeitnehmern als auch von Arbeitgebern, gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz vorzugehen. Sie stellt zunächst die rechtlichen Rahmenbedingungen vor, um dann zu erläutern, wie mögliche Ansprüche durchgesetzt werden können. Dabei geht sie gleichzeitig auf die Ausgestaltungen und Grenzen von einvernehmlichen Liebesverhältnissen am Arbeitsplatz ein.
(eh)Was ist bei „Workation“ und „Bleisure“ zu beachten?RA Prof. Dr. Robert von Steinau-Steinrück, Berlin, NJW-Spezial 2021, 626-627Aufgrund der zunehmenden Digitalisierung und der Möglichkeit des Home-Office kommen immer mehr Gestaltungsoptionen von mobiler Arbeit hinzu. In diesem Beitrag erklärt der Verfasser zunächst die Gestaltungsform des „Workation“, was sich aus „work“ und „vacation“ zusammensetzt und dann die „Bleisure“, was sich aus „business“ und „leisure“ zusammensetzt.
(eh)Wertguthabenvereinbarungen – Arbeitsvolumen, Befristung und EntgeltRegierungsrat Dr. Jochen Koch, Baden-Württemberg, NZA 2021, 1219- 1227Der Verfasser setzt sich mit der Gestaltung von Wertguthabenvereinbarungen auseinander. Es gibt vielfältige Wege, Entgelt auf ein Wertguthaben zu legen, unterschieden wird z.B. zwischen „Vollzeit- und Teilzeitfall“. Im ersten Fall wird neben der vertraglich festgelegten Arbeitszeit ein extra Zeitpensum geleistet, das durch eine Freistellungsphase abgeleistet wird. Im zweiten Fall reicht die absolvierte Mehrarbeit nicht aus, um die gesamte Freistellung zu tilgen. Anspar- und Freistellungsphase sind demnach als Teilzeittätigkeit einzustufen. In Teilzeitfällen wird Urlaub reduziert, in Vollzeitfällen bleibt er bestehen. Auch Modellarten können variieren, z.B. in Block- und Wertguthabenmodellen. Bei der Frage nach befristeten Teilzeitansprüchen muss vom Arbeitgeber beachtet werden, dass § 9a TzBfG als lex specialis zu § 8 TzBfG iVm § 7 c I Nr. 1 c Hs. 2 SGB IV anzusehen ist. Sonst können die Vereinbarungen weitgehend frei geschlossen werden.
(ks)Formbedürftigkeit von WertguthabenvereinbarungenProf. Dr. Christian Rolfs, Akad. Rat aZ Dr. Stefan Witschen, MJur. (Oxon), Köln, NZA 2021, 1227- 1231Aufgrund einer kritischen Auseinandersetzung mit den formalen Richtlinien von Wertguthabenvereinbarungen, fassen die Autoren eine Übersicht der Vorschriften zusammen. Wertguthabenvereinbarungen müssen gem. § 7b Nr. 1 SGB IV in Textform nach § 126b BGB verfasst sein. Eigenhändige Unterschriften sind nicht erforderlich. Bei einem vorliegenden Formverstoß besteht trotzdem die Wirkung der Vereinbarung, da §7b Nr. 1 SGB IV eine Ordnungsvorschrift ist. Sollte dies ohne mögliche Heilung der Fall sein, so besteht die Option, diese in eine Vereinbarung über Arbeitszeitkonten umzudeuten. Somit verändert sich lediglich der Zeitpunkt der Auszahlung von Sozialversicherungsbeiträgen.
(ks)Quoten und Bestenauslese Dr. Thorsten von Roetteken, ZESAR 2021, 421- 429Der Verfasser befasst sich mit den Anforderungen der EU, strukturell benachteiligte Menschen beim Zugang zu einem Arbeitsplatz zu fördern. Jene stützen sich auf das Verbot (un-)mittelbarer Diskriminierung der GRC. Das sich aus Art. 33 Abs. 2 GG ableitende Prinzip der Bestenauslese sollte von Unionsrecht und Art. 3 Abs. 2 GG bei Verhältnismäßigkeit beschnitten werden. In der Praxis schlägt der EuGH die Bevorzugung einer weiblichen Bewerberin mit gleichwertiger oder fast gleichwertiger Qualifikation vor, sofern im Betrieb eine Unterrepräsentanz von Frauen besteht. Dies soll jedoch keine Einzelfallentscheidungen ausschließen. Für Menschen mit Behinderung besteht auf nationaler Ebene eine Mindestbeschäftigungsquote, sowie die Möglichkeit zu Inklusionsvereinbarungen.
(ks)Von partnerschaftlicher Aufteilung der Sorgearbeit zur geschlechtergerechten Erwerbsteilhabe und umgekehrtNicola Thoma, Halle-Wittenberg, ZESAR 2021, 441- 447Die Autorin arbeitet anhand des EIGE-Reports die aktuellen Unterschiede bei der Aufnahme von Sorgearbeit zwischen Mann und Frau heraus. An der Inanspruchnahme von Freistellungs- und Flexibilisierungsansprüchen wird ersichtlich, dass primär Frauen die Sorgearbeit übernehmen und sich somit in wirtschaftliche Abhängigkeiten begeben müssen. Die Autorin empfiehlt die finanzielle Stärkung von Teilzeitstellen, Ungleichzeitigkeit von Elternzeiten, um die Sorgeverantwortung der Männer zu erhöhen und die Senkung von Negativ-Anreizen im Steuersystem. Außerdem sollten Zugänge und Informationsquellen zu Pflege- und Betreuungsdienstleistungen vermehrt und ein allgemein respektvoller Umgang mit der Thematik gefördert werden.
(ks)ArbeitnehmerüberlassungZwischen Knechtschaft und LohnbetrugPräsArbG a. D. Helmut Zimmermann, Potsdam, AuR 2021, 402-406Anhand von zwei Praxisbeispielen zeigt der Verfasser auf, wie prekär die Arbeitsbedingungen von osteuropäischen Arbeitnehmern in Deutschland sind und wer dafür verantwortlich ist. Er sieht zum einen die Verantwortung sowohl bei den Arbeitgebern als auch bei den Behörden, die für die Einhaltung des Arbeitsschutzes zuständig sind. Deswegen fordert er eine Änderung des Arbeitsschutzkontrollgesetzes und setzt dabei auf Präventionsmaßnahmen in Form von höheren Mindestgeldbußen.
(eh)ArbeitskampfrechtDigitaler Zugang der Gewerkschaft zum Betrieb?RA Dr. Burkard Göpfert, LL. M./RAin Dr. Susanna Stöckert, München, NZA 2021, 1209- 1214Die Autoren befassen sich mit der Frage, ob sich die Digitalisierung so weit auswirkt, dass die Gewerkschaften auch digital einen „Zugang zum Betrieb“ erhalten. Eine Begründung könnte zwar nicht durch §2 II BetrVG gegeben sein, jedoch durch die Koalitionsfreiheit gem. Art. 9 III GG. Diese gestattet Gewerkschaften, ihre Mittel der Tätigkeit und Werbung frei zu wählen. Das BAG urteilte ähnlich, indem es die Werbung für neue Mitglieder von betriebsfremden Gewerkschaftsbeauftragten innerhalb des Betriebs erlaubte. Dem digitalen Pendant stehen der Datenschutz, die negative Koalitionsfreiheit und die Datensicherheit entgegen. Allerdings sehen die Autoren die Möglichkeit bei der Schließung von Sozialpartnerschaften jene einzuhalten und zusammen auf einen Konsens zu kommen.
(ks)Der Impfstatus im Arbeitsverhältnis - Datenschutz, Leistungsstörungsrecht und Kündigungsschutz im Lichte der aktuellen Corona-RegelnJr. Prof. Dr. Stephan Gräf, Konstanz/Würzburg, NZA 2021, 1361- 1375Der Gesetzgeber erweiterte den Schutzbereich der Erlaubnistatbestände in § 23a IfSG und § 36 III IfSG nF auf ein breiteres Spektrum an Einrichtungen im Gesundheitssystem, wodurch für diese eine Auskunftspflicht des Arbeitnehmers über seinen Impfstatus besteht. Ein Arbeitgeber kann in diesen Einrichtungen außerdem eine nicht entlohnte Freistellung veranlassen, soweit einer Aufforderung zum Impfen nicht nachgegangen wird. Eine Kündigung hängt davon ab, ob eine Freistellung für den Arbeitgeber unzumutbar wäre. Bei einer 2-G Regel der Landesregierung besteht die Lohnfortzahlung nur für den Zeitraum, in dem die Impfung durchgeführt wird. Eine Auskunftspflicht vor dem Arbeitgeber als „Zahlstelle“ besteht außerdem ab dem 01.11.2021 bei einer Vergütungsausfallentschädigung, da diese Ungeimpften nicht mehr zusteht.
(ks)ArbeitsvertragsrechtGrundfragen des Arbeitszeitrechts im 21. JahrhundertProf. Dr. Daniel Ulber, Halle-Wittenberg, SR 2021, 189-204Gegenstand des Beitrags ist das Arbeitszeitrecht und seine Veränderung. Zunächst gibt der Verfasser einen ausführlichen Überblick über die historische Entwicklung des Arbeitszeitrechts in Deutschland. Dann erläutert er, welchen Einfluss die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Veränderungen im 21. Jahrhundert, insbesondere die Digitalisierung der Arbeitswelt, auf die Regulierung der Arbeitszeit haben. Den Schwerpunkt legt er dabei auf die Arbeitszeitflexibilisierung.
(eh)Rechtsprechungsübersicht zum Individualarbeitsrecht (Teil 1) – Unter Berücksichtigung individualrechtlicher Entscheidungen im Zeitraum Ende 2020 bis Oktober 2021RA Prof. Dr. Bernd Schiefer, Düsseldorf, DB 2021, 2491-2497Dieser zweiteilige Beitrag dient als umfassende Übersicht über aktuelle individualrechtliche Entscheidungen im Berichtszeitraum Ende 2020 bis Oktober 2021. Den Schwerpunkt legt der Verfasser dabei auf, insbesondere mit Hinblick auf die Corona-Pandemie praxisrelevante Themen des Kündigungsrechts, der Arbeitnehmerüberlassung und der Gleichbehandlung. Der zweite Teil des Beitrags ist online abrufbar.
(eh)Die geänderte BAG-Rechtsprechung zur Vorsatzhaftung in AusschlussklauselnAltfälle, individual- und tarifvertragliche KlauselnProf. Dr. Frank Bayreuther, Passau, NZA 2021, 1375- 1378Der Verfasser behandelt die neuere Rechtsprechung des BAG, in der Ausschlussklauseln gem. § 202 I BGB unwirksam sind, sofern sie eine Vorsatzhaftung enthalten. Bei Pauschalklauseln, die nach § 305b BGB individuell vereinbart wurden, besteht eine Teilnichtigkeit gegenüber beiden Parteien. Ist die Ausschlussklausel im Vertrag Teil der AGB, so ist sie zulasten des Arbeitgebers unwirksam. Die Totalnichtigkeit entsteht in diesem Fall aus §§ 306, 307 I 2, II 1 Nr. 1 BGB. Sollte eine Pauschalklausel vor dem 01.01.2002 in den Vertrag eingeführt sein, ist sie ebenfalls teilnichtig. Alle eingeführten Klauseln nach o.g. Datum sind der neuen Rechtsprechung unterworfen. 
(ks)BefristungsrechtDie Rechtsprechung des 7. Senats und der ProfifußballVorsRiBAG a. D. Dr. Mario Eylert/VorsRiBAG Prof.  Dr. Ulrich Koch, Erfurt, NZA 2021, 1281-1285Gegenstand des Beitrags ist die Entscheidung des BAG vom 16.1.2018 (7 AZR 312/16), welche die Befristung eines Arbeitsvertrages eines Lizenzspielers der 1. Fußball-Bundesliga thematisiert. Die Verfasser erörtern, welche Auswirkungen das Urteil auf den Profifußball hat und legen ihren Schwerpunkt die Befristungspraxis von Arbeitsverhältnissen im Profisport. Sie untersuchen dabei mögliche Befristungsgründe für die Arbeitsverhältnisse von Spielern, Trainern und Sportdirektoren.
(eh)Von der Verlängerung zum Hinausschieben des BeendigungszeitpunktsRiBAG Dr. Maren Rennpferdt, Erfurt, NZA 2021, 1285-1288Unter der Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des BAG erläutert die Verfasserin die Tatbestandsvoraussetzungen der Verlängerung im Sinne des § 14 Abs. 2 S. 1 Hs. 2 TzBfG. Anschließend befasst sie sich mit der Diskussion, ob der Begriff der Verlängerung auf den Begriff des Hinausschiebens im Sinne des § 41 S. 2 SGB VI übertragen werden kann.
(eh)Änderungsbestrebungen im BefristungsrechtRiBAG Matthias Waskow, Erfurt, NZA 2021, 1289-1293Hintergrund des Beitrags ist der „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des allgemeinen Befristungsrechts“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, welcher möglicherweise in der nächsten Legislaturperiode wieder aufgegriffen wird. Der Verfasser stellt die geplanten Änderungen im TzBfG im Einzelnen vor und bewertet diese gleichzeitig kritisch.
(eh)Missbrauchskontrolle der VertretungsbefristungPeter Klenter, Frankfurt a. M., AuR 2021, 407-409Der Verfasser widmet sich in diesem Beitrag der Entwicklung der gerichtlichen Missbrauchskontrolle von Befristungen mit dem Sachgrund der Vertretung eines Arbeitnehmers. Dafür stellt er verschiedene Entscheidungen sowohl von nationalen Arbeitsgerichten als auch des EuGH dar. Anschließend stellt er das sog. „Ampelmodell“ vor und bewertet dieses.
(eh)Betriebliche AltersversorgungGestaltungsmissbrauch im Vorfeld der BetriebsrentenanpassungsentscheidungVorsRiBAG Dr. Bertram Zwanziger, Berlin/Erfurt, NZA 2021, 1297-1300Ausgangspunkt des Beitrags ist die Anpassungspflicht der Betriebsrente nach § 16 Abs. 1 BetrAVG, die durch die wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers begrenzt wird. Somit stehen dem Arbeitgeber einige Gestaltungsmöglichkeiten zur Verfügung, um einen Anpassungsanspruch zu umgehen. In diesem Beitrag stellt der Verfasser dar, inwiefern die Anwendung des § 826 BGB eine Lösung ist, um den anpassungsberechtigten Arbeitnehmer vor dem Gestaltungsmissbrauch durch den Arbeitgeber zu schützen.
(eh)Rechtssichere digitale betriebliche Altersversorgung aus Sicht der Praxis – Bedürfnisse der Praxis, rechtliche Rahmenbedingungen und UmsetzungsvorschlägeRAin Dr. Simone Evke de Groot/Philipp Weiger, Heidelberg/Karlsruhe, DB 2021, 2420-2426Aufgrund der zunehmenden Digitalisierung der Arbeitswelt steigt auch der Wunsch, den Prozess der betrieblichen Altersversorgung zu digitalisieren. Anhand von Beispielen beschreiben die Verfasser, wie sich die Digitalisierung der bAV möglichst rechtssicher, aber auch anwenderfreundlich gestalten lässt. Dafür geben sie auch Umsetzungsvorschläge für die Praxis, wie zum Beispiel die Einführung eines Dokumentationsmanagementsystems, um Formerfordernisse zu wahren.
(eh)BetriebsverfassungsrechtDie schriftliche Stimmabgabe bei der BetriebsratswahlRiBAG Oliver Klose, Erfurt, NZA 2021, 1301-1305In diesem Beitrag geht es um die Möglichkeit der Briefwahl bei Betriebsratswahlen. Dafür gibt der Verfasser einen kurzen Überblick über den Ablauf der Briefwahl bei den Parlamentswahlen, um dann die rechtlichen Voraussetzungen der Briefwahl im Rahmen der Betriebsratswahl zu erläutern. Hierzu berücksichtigt er auch die aktuelle Rechtsprechung des BAG zu den Wahlvorschriften und der Wahlordnung des BetrVG. 
(eh)Wer? Wie? Was? – Der allgemeine betriebsverfassungsrechtliche AuskunftsanspruchRiBAG Dr. Martina Ahrendt, Erfurt, NZA 2021, 1305-1308Im BetrVG ist neben zahlreichen Unterrichtungsansprüchen des Betriebsrats auch der allgemeine Auskunftsanspruch nach § 80 Abs. 2 S. 1 Hs. 1 BetrVG gegenüber dem Arbeitgeber verankert. Unter der Berücksichtigung der Rechtsprechung des BAG erläutert die Verfasserin zuerst die Tatbestandsvoraussetzungen, die Ausgestaltung und anschließend die Reichweite des Auskunftsanspruchs. 
(eh)Betriebsverfassungsrechtliche Risiken und Nebenwirkungen des § 6 a GSA FleischProf. Wolfgang Linsenmaier, Merseburg, NZA 2021, 1315-1319Anlass des Beitrags sind die Änderungen des Gesetzes zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft (GSA Fleisch), insbesondere die Einführung des § 6a GSA Fleisch. Der Verfasser stellt die Tatbestandsvoraussetzung der Regelung zunächst vor und prüft dann, ob diese verfassungs- und unionsrechtkonform ist. Anschließend erörtert er, welche Auswirkungen sich durch § 6a GSA Fleisch für das Betriebsverfassungsrecht ergeben.
(eh)Die Einigungsstelle nun auch als neue Vermittlungsstelle – Macht das Sinn?RA Karl Ehler, Siegen/Meiningen, BB 2021, 2356-2358In diesem Beitrag kritisiert der Verfasser die Neuregelung des § 96 Abs. 1a. BetrVG. Durch diese Regelung kommt der Einigungsstelle bei innerbetrieblichen Konflikten eine neue Aufgabe als „Vermittlungsstelle“ zu. Nach Auffassung des Verfassers ist das neue Vorgehen jedoch weniger effektiv, da es sehr kosten- und zeitaufwendig sei und es bereits effektivere Alternativen als die Einigungsstelle zur Konfliktlösung gebe.
(eh)Die Kosten des Betriebsrats gem. § 40 BetrVG aus dem Blickwinkel des BetriebsrätemodernisierungsgesetzesRA Markus Ettlinger, Würzburg, BB 2021, 2359-2361Ausgangspunkt des Beitrags ist die Regelung des § 40 BetrVG, wonach der Arbeitgeber die durch die Tätigkeit des Betriebsrates entstehenden Kosten tragen muss. Zunächst erläutert der Verfasser die Norm und welche Probleme sich dadurch in der Praxis ergeben, um dann zu erörtern, welche Auswirkungen das Betriebsrätemodernisierungsgesetz auf die Regelung hat. Hierfür gibt er anschließend einige Beispiele für die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers. 
(eh)DatenschutzBeschäftigtendatenschutzRA Prof. Dr. Daniel Benkert, Frankfurt a. M., NJW-Spezial 2021, 562-563In diesem Beitrag gibt der Verfasser einen kurzen Überblick darüber, wie das Arbeitsrecht, insbesondere der Beschäftigtendatenschutz durch die DS-GVO beeinflusst wird. Dafür befasst er sich mit praxisrelevanten Beispielen zu den folgenden Bereichen: dem Datenschutz im Homeoffice, der datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit des Betriebsrats, den möglichen Forderungen bei Verstößen und dem Auskunftsanspruch nach Art. 15 DS-GVO.
(eh)Aktuelle Entscheidungen der Arbeitsgerichte zum BeschäftigtendatenschutzRAe Dr. Wolf-Tassilo Böhm/Dr. Isabelle Brams, Frankfurt a. M., NZA-RR 2021, 521-529Der Beitrag dient als umfangreicher Überblick über arbeitsgerichtliche Entscheidungen zum Datenschutzrecht im Zeitraum von August 2020 bis September 2021. Den Schwerpunkt legen die Verfasser dabei auf die Themenbereiche Datenschutzverstöße von Arbeitnehmer und Arbeitgeber, Auskunftsansprüche und Tätigkeitsbereich des Datenschutzbeauftragten. 
(eh)EuroparechtBeseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt – ILO Übereinkommen 190Dr. Annette Niederfranke/Wiss. Mit. Lea-Maria Löbel, Berlin, AuR 2021, 392-396Im Mittelpunkt des Beitrags steht das ILO Übereinkommen C190 von 2019, welches dazu beitragen soll, Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz zu beseitigen. Die Verfasserinnen beschäftigen sich zunächst mit dem Anwendungsbereich des Übereinkommens und dem Verhältnis zu anderen internationalen Übereinkommen. Anschließend beleuchten sie die Umsetzung ins nationale Recht und die Bedeutung für die Erreichung der Sustainable Development Goals (SDG) der Vereinten Nationen.
(eh)Kündigung/KündigungsschutzAblehnung der Corona-Impfung als Kündigungsgrund? Eine evidenzorientierte BetrachtungPD Dr. Alexander Stöhr, Leipzig, NZA 2021, 1215- 1219Der Autor befasst sich mit der Frage, ob die Ablehnung einer Covid 19 Impfung eine Kündigung rechtfertigt. Wenn man davon ausgeht, dass das Impfangebot erfolgreich gegen die Verbreitung von Covid 19 wirkt, wäre im Gesundheits- und Pflegesektor eine verhaltensbedingte Kündigung möglich. Dies liegt an der Schutzwirkung gegenüber Dritten, wirtschaftliche Gründe oder Schutz zu Gunsten des Arbeitnehmers reichen nicht aus. Weiterhin sollte der Kündigung eine fruchtlose Abmahnung vorhergehen. Eine Impfverweigerung kann außerdem keine personenbezogene Kündigung mit sich ziehen. Auch eine betriebsbedingte Kündigung müsste gut begründet werden, da eine Versetzung auf einen Arbeitsplatz mit z.B. keinem Kundenkontakt das mildere Mittel darstellen würde. Kündigungen außerhalb des Gesundheits- und Pflegesektors sind dementsprechend selten zu rechtfertigen.
(ks)Der allgemeine Kündigungsschutz in Österreich und Deutschland – Ein VergleichMag. Walter Gagawczuk, Wien, ZESAR 2021, 430- 440Der Autor vergleicht detailliert den allgemeinen Kündigungsschutz in Österreich und Deutschland. Es wird ersichtlich, dass trotz einer ähnlichen Grundstruktur erhebliche Unterschiede bestehen: Bei einer Kündigungsanfechtung wegen Sozialwidrigkeit muss der Arbeitnehmer nach österreichischem Recht einen starken ökonomischen Verlust vorweisen, wie z.B. eine Langzeitarbeitslosigkeit, um gegen die Kündigung anzugehen. Weiterhin benötigt man keine wiederholten Abmahnungen, um in Österreich eine Kündigung zu begründen. Entscheidungen aufgrund der Sozialauswahl und das betriebliche Eingliederungsmanagement sind in Österreich keine Pflicht. Dazu hat der Betriebsrat die Möglichkeit eine Kündigungsanfechtung wegen Sozialwidrigkeit zu verhindern.
(ks)Mutterschutz und ErziehungsurlaubMandatspause für AG-Vorstandsmitglieder und GmbH-Geschäftsführer – Gesetzliche Verankerung der Inanspruchnahme einer „Auszeit“ für AG-Vorstandsmitglieder und GmbH-Geschäftsführer nach dem FüPoG IIRAe Dr. Christine Grolig/Alexander Hausner, LL. M., Hamburg, DB 2021, 2285-2291Anlass des Beitrags ist das Inkrafttreten des „Zweiten Führungspositionen-Gesetzes“ (FüPoG II), welches die Gleichberechtigung von Frauen in Führungspositionen verbessern soll. Danach soll eine Auszeit für Vorstandsmitglieder bei Mutterschutz, Elternzeit, Pflege von Angehörigen oder bei eigener Krankheit möglich sein. Die Verfasser erklären, welche rechtlichen Rahmenbedingungen für die Geltendmachung einer Auszeit im Sinne des FüPoG II bestehen und geben gleichzeitig Tipps für die Praxis.
(eh)Prozessuales§ 533 Nr. 2 ZPO: Eine überschätzte Hürde für Klageerweiterungen im arbeitsgerichtlichen BerufungsverfahrenRichter am BAG Dr. Jan-Malte Niemann, Erfurt, NZA 2021, 1378- 1380Der Autor setzt sich mit der Problematik auseinander, dass in der Vergangenheit Einführungen von weiteren Kündigungsschutzanträgen im Berufungsverfahren aufgrund § 533 Nr. 2 ZPO abgelehnt worden sind. Die Argumentation stützt sich auf die „Kongruenz der Tatsachengrundlage und könnte somit den Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 103 I GG beschränken und die notwendige Existenz von § 533 Nr. 1 ZPO in Frage stellen. Bei Auslegung von § 533 Nr. 2 ZPO wird erkenntlich, dass eine Klageerweiterung sachdienlich ist, wenn der vorherige Prozessstoff bestehen bleibt und kein zweites Verfahren eröffnet werden müsste. Sie ist unter bestimmten Voraussetzungen, die vom Autor aufgeführten werden, allerdings auch zu recht abzulehnen.
(ks)SozialrechtHegels Rechtsphilosophie und das soziale RechtProf. Dr. Dr. hc. Eberhard Eichenhofer, Jena, SR 2021, 205-219Der Verfasser nimmt in diesem Beitrag Bezug zu Hegels Werk „Grundlinien einer Philosophie des Rechts“. Er stellt die Kernaussagen des Werkes zunächst vor, um dann zu erörtern, wie diese zur Entwicklung des heutigen Sozialrechts beigetragen haben.
(eh)Tarifrecht/TarifvertragsrechtAspekte tarifautonomer Gestaltung des MehrurlaubsVorsRiBAG Dr. Heinrich Kiel, Erfurt, NZA 2021, 1293-1297Grundsätzlich steht den Tarifvertragsparteien ein Gestaltungsspielraum hinsichtlich der Regelung von Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüchen zu. Um jedoch Bestimmungen zu der Gestaltung von Mehrurlaub zu treffen, müssen bestimmte Anhaltspunkte vorliegen, ansonsten ist auf die Regelungen des BUrlG zurückzugreifen. Unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des 9. Senats des BAG erörtert der Verfasser, wie die Regelungen zum tarifvertraglichen Mehrurlaub ausgestaltet werden können.
(eh)Mitgliederexklusivität der Tarifbindung versus Tariferstreckung: Paradoxon oder kommunizierende Röhren?Prof. Dr. Raimund Waltermann, Bonn, SR 2021, 177-188In diesem Beitrag beleuchtet der Verfasser das Verhältnis zwischen mitgliedschaftlicher Tarifbindung und Tarifnormerstreckung als Maßnahmen zur Stärkung der Tarifautonomie. Am Beispiel der Pflegebranche und anderen Branchen mit gering ausgeprägter Tarifautonomie erläutert er zunächst beide Maßnahmen. Anschließend setzt sich mit dem Verhältnis zwischen der Erstreckung und Bindung auseinander und damit, wie sie zusammen funktionieren, um die Interessen der Arbeitnehmer zu sichern.
(eh)UrlaubsrechtKurzarbeit in der Covid-19-Pandemie und UrlaubsansprücheProf. Dr. Dr. h.c. Eberhard Eichenhofer, Bonn, ZESAR 2021, 415- 420 Der Autor untersucht die Thematik eines Aufbaus von Urlaubsanspruch während der Kurzarbeit in der Covid-19-Pandemie. Nach dem BUrlG besteht der Urlaubsanspruch als Nebenpflicht des Arbeitgebers und wird durch einen Arbeitsvertrag begründet. Kurzarbeit aufgrund der Pandemie zählt zu § 10 BUrlG und findet seine Voraussetzung ebenfalls im Arbeitsvertrag. Der EuGH entschied in einem Urteil, dass der Urlaubsanspruch während Kurzarbeit 0 entfällt. Dem Grund der Kurzarbeit lagen jedoch keine medizinischen Schutz- oder Heilmaßnahmen zugrunde, sondern ein Personalabbau mit Sozialplan, was einen Vergleich mit einer Pandemiesituation unmöglich macht. Der Autor verweist auf fehlende Vorschriften, die auf die Pandemie zugeschnitten sind.
(ks)


 D. Entscheidungsbesprechungen

Ein Unionsgrundrecht auf Sicherung des Existenzminimums im Aufnahmemitgliedstaat? Ambivalentes zur Freizügigkeit nicht erwerbstätiger Unionsbürgerinnen und Unionsbürger post DanoProf. Dr. Ferdinand Wollenschläger, Augsburg, EuZW 2021, 795-801(EuGH, Urteil vom 15.7.2021 – Rs. C-709/20)
(eh)Beschäftigungsverhältnis eines GmbH-Geschäftsführers trotz Beteiligung an der MuttergesellschaftProf. Dr. Oliver Ricken, Bielefeld, NZA 2021, 1320(BSG, Urteil vom 23.2.2021 – B 12 R 18/18 R)
(eh)Ehrenamtlichkeit und BeschäftigungsverhältnisProf. Dr. Oliver Ricken, Bielefeld, NZA 2021, 1320(BSG, Urteil vom 23.2.2021 – B 12 R 15/19 R)
(eh)Urlaubsabgeltungsanspruch und vertragliche AusschlussfristenRA Prof. Dr. Daniel Benkert, Frankfurt a. M., NJW-Spezial 2021, 563(BAG, Urteil vom 9.3.2021 – 9 AZR 323/20)
(eh)Nicht rechtskräftige Aufhebung der Zustimmung des IntegrationsamtsRA Prof. Dr. Daniel Benkert, Frankfurt a. M., NJW-Spezial 2021, 564(BAG, Urteil vom 22.7.2021 – 2 AZR 193/21)
(eh)Außerordentliche Änderungskündigung mit AuslauffristRA Prof. Dr. Daniel Benkert, Frankfurt a. M., NJW-Spezial 2021, 564(BAG, Urteil vom 27.4.2021 – 2 AZR 357/20)
(eh)Vergütung von Umkleide-, Rüst- und Wegezeiten eines Wachpolizisten – ZeitgutschriftWiss. Mit. Benedikt N. Fink, Heidelberg, NZA-RR 2021, 530(BAG, Urteil vom 31.3.2021 – 5 AZR 292/20)
(eh)Wirksamer Aufhebungsvertrag – Gebot fairen VerhandelnsProf. Dr. Philipp S. Fischinger, LL. M., Mannheim, NZA-RR 2021, 536-538(LAG Hamm, Urteil vom 17.5.2021 – 18 Sa 1124/20)
(eh)Rückzahlungsklausel und nachträgliche Übernahme von Kosten für TeilzeitstudiumRA Pascal Verma/Wiss. Mit. David K. Takacs, Hamburg, NZA-RR 2021, 544-545(LAG Düsseldorf, Urteil vom 14.4.2021 – 4 Sa 579/20)
(eh)Anforderungen an eine elektronisch als PDF-Dokument eingereichte KündigungsschutzklageRiArbG Sönke Oltmanns, Neumünster, NZA-RR 2021, 572(LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 15.7.2021 – 5 Sa 8/21)
(eh)Keine Übermittlung elektronischer Entgeltlisten im Rahmen der Einsichtsrechte des BetriebsratsWiss. Mit. Stephan Sura, Köln, NZA-RR 2021, 573(BAG, Beschluss vom 23.3.2021 – 1 ABR 7/20)
(eh)Verfassungsgemäßheit der unechten Rückwirkungen in § 30 BetrAVGRAin Dr. Brigitte Glatzel, Mainz, NZA-RR 2021, 574(LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 16.6.2021 – 3 Sa 244/20)
(eh)Keine Hemmung der Rechtskraft durch AnhörungsrügeWiss. Mit. Robert Weber, LL. M., Leipzig, NZA-RR 2021, 575(BAG, Beschluss vom 22.6.2021 – 3 AZN 515/20 (A))
(eh)Bestimmtheit der BeschäftigungsklageWiss. Mit. Robert Weber, LL. M., Leipzig, NZA-RR 2021, 576(BAG, Urteil vom 24.3.2021 – 10 AZR 16/20)
(eh)Anspruch auf bAV bei voraussichtlich dauernder ErwerbsunfähigkeitRAe Prof. Dr. Robert von Steinau-Steinrück/Prof. Dr. Daniel Benkert, Berlin/Frankfurt a. M., NJW-Spezial 2021, 594(BAG, Urteil vom 13.7.2021 – 3 AZR 445/20)
(eh)Annahmeverzug – böswilliges Unterlassen eines ZwischenverdienstesRAe Prof. Dr. Robert von Steinau-Steinrück/Prof. Dr. Daniel Benkert, Berlin/Frankfurt a. M., NJW-Spezial 2021, 594-595(BAG, Urteil vom 19.5.2021 – 5 AZR 420/20)
(eh)Außerordentliche Kündigung wegen sexueller BelästigungRAe Prof. Dr. Robert von Steinau-Steinrück/Prof. Dr. Daniel Benkert, Berlin/Frankfurt, a. M., NJW-Spezial 2021, 595-596(BAG, Urteil vom 20.5.2021 – 2 AZR 596/20)
(eh)Entgelttransparenz: Zum Einsichtsrecht des Betriebsausschusses in die EntgeltlistenRA Dr. Hans-Peter Löw, Frankfurt a. M., BB 2021, 2304(LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9.3.2021 – 24 TaBV 481/20)
(eh)Entgeltgleichheitsklage: Gehalt unter Vergleichsmedian legt Diskriminierung nahe (§ 22 AGG)RA Dr. Niclas Minderjahn, Berlin, DB 2021, 2292(BAG, Urteil vom 21.1.2021 – 8 AZR 488/19)
(eh)Wechsel der Lohnsteuerklasse zur Berechnung des MutterschaftsgeldsRiArbG Sönke Oltmanns, Neumünster, DB 2021, 2293(BAG, Urteil vom 19.5.2021 – 5 AZR 378/20)
(eh)Unzulässige Rückzahlungsklausel in FortbildungsvereinbarungRAin Kathrin Vossen, Köln, DB 2021, 2294(LAG Nürnberg, Urteil vom 26.3.2021 – 8 Sa 412/20)
(eh)Keine Maßregelung bei einer Kündigung infolge der Ablehnung einer Vereinbarung zur KurzarbeitRA Dr. Jakob Glajcar, LL. B., Gütersloh, DB 2021, 2295(LAG Nürnberg, Urteil vom 18.3.2021 – 4 Sa 413/20)
(eh)Keine Benachteiligung wegen des Geschlechts aufgrund der arbeitgeberseitigen Verwendung des GendersternchensRAe Paula Wernecke/Marcel Heinen, Köln, DB 2021, 2296(LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 22.6.2021 – 3 Sa 37 öD/21)
(eh)Mitbestimmungsfreie Anhebung von Entgeltstufen zur Erfüllung des gesetzlichen MindestlohnsWiss. Mit. Stephan Sura, Köln, DB 2021, 2297(BAG, Beschluss vom 27.4.2021 – 1 ABR 21/20)
(eh)Virtuelle Betriebsratssitzung in der Corona-PandemieRAe Prof. Dr. Ulrich Tödtmann/Charlotte von Erdmann, LL. M., Mannheim/Frankfurt a. M., DB 2021, 2356(ArbG Köln, Beschluss vom 24.3.2021 – 18 BVGa 11/21)
(eh)Widerruflichkeit von Teilzeitverlangen nach § 8 TzBfGRA Dr. Michael Wilhelm Weber, München, DB 2021, 2357(BAG, Urteil vom 9.3.2021 – 9 AZR 213/20)
(eh)Die Fallstricke der Befristung mit SachgrundRAin Kristin Frohne, Frankfurt a. M., DB 2021, 2358(LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23.4.2021 – 12 Sa 1421/20)
(eh)Beschränkung der Vergütungspflicht von Wegezeiten auf sog. ZusammenhangstätigkeitenRAin Dr. Lisa Maria Völkerding, Düsseldorf, DB 2021, 2359(BAG, Urteil vom 31.3.2021 – 5 AZR 148/20)
(eh)Teilfreistellungen im BetriebsratRA Tobias Grambow, Berlin, DB 2021, 2360(BAG, Beschluss vom 24.3.2021 – 7 ABR 6/20)
(eh)Auskunfts-, Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch des Betriebsrats bei behaupteter Verletzung eines MitbestimmungsrechtsRA Dr. Johannes Oehlschläger, München, DB 2021, 2361-2362(BAG, Beschluss vom 23.3.2021 – 1 ABR 31/19)
(eh)Whistleblowing bei Verdacht auf unerlaubte SterbehilfeProf. Dr. Ninon Colneric, AuR 2021, 419-423(EGMR, Urteil vom 16.2.2021 – Nr. 23922/10)
(eh)Diskriminierung durch stichtagsbezogene Ungleichbehandlung innerhalb einer Gruppe von Menschen mit BehinderungDr. Daniel Hlava, Düsseldorf, AuR 2021, 426-427(EuGH, Urteil vom 26.1.2021 – Rs. C-16/19)
(eh)Kürzung des Urlaubsanspruchs in Zeiten von KurzarbeitRAin Anna-Lisa Klinkert, Frankfurt a. M., BB 2021, 2366(LAG Düsseldorf, Urteil vom 12.3.2021 – 6 Sa 824/20)
(eh)Kurswechsel des BAG in Bezug auf Unterrichtungsfehler gem. § 613a BGB und ihre Folgen?RAinnen Dr. Barbara Bittmann/Dr. Lisa Völkerding, Düsseldorf, BB 2021, 2367-2368(BAG, Urteil vom 22.7.2021 – 2 AZR 6/21)
(eh)Abzinsung der Kapitalisierung von bAV Ansprüchen – InsolvenzRAe Prof. Dr. Robert von Steinau-Steinrück/Prof. Dr. Daniel Benkert, Berlin/Frankfurt, a. M., NJW-Spezial 2021, 627(BAG, Urteil vom 18.5.2021 – 3 AZR 317/20)
(eh)Arbeitszeugnis nicht in TabellenformRAe Prof. Dr. Robert von Steinau-Steinrück/Prof. Dr. Daniel Benkert, Berlin/Frankfurt, a. M., NJW-Spezial 2021, 628(BAG, Urteil vom 27.4.2021 – 9 AZR 262/20)
(eh)Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahme auf TarifverträgeRAe Prof. Dr. Robert von Steinau-Steinrück/Prof. Dr. Daniel Benkert, Berlin/Frankfurt, a. M., NJW-Spezial 2021, 628(BAG, Urteil vom 16.6.2021 – 10 AZR 31/20)
(eh) Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz bei Erteilung einer Tätigkeitsbeschreibung als SyndikusanwaltRAinnen Dr. Eva Rütz, LL.M/Katharina Gorontzi, LL.M., Düsseldorf, DB 2021, 2427(BAG, Urteil vom 27.4.2021 – 9 AZR 662/19)
(eh)Berücksichtigung von Boni bei der Berechnung des Urlaubsentgelts und Anwendbarkeit von Verfallsklauseln auf den Anspruch auf UrlaubsentgeltRA Neil Yeats, Berlin, DB 2021, 2428(LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.4.2021 – 2 Sa 182/21)
(eh)Der eigenmächtige Urlaubsantritt im Prozessverhältnis als KündigungsgrundRA Tobias Darm-Tobaben, Hamburg, DB 2021, 2429(BAG, Urteil vom 20.5.2021 – 2 AZR 457/20)
(eh)(Keine) Verdienstausfallentschädigung gem. § 56 IfSG für Personen ohne COVID-19-Impfschutz in Quarantäne?Prof. Dr. Ralf Jahn, Würzburg-Schweinfurt, DB 2021, 2430(Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz des Bundes und der Länder (GMK) vom 22.9.2021)
(eh)Vorsatzhaftung trotz AusschlussklauselRA Dr. Justus Frank, LL.M., Düsseldorf, DB 2021, 2498(BAG, Urteil vom 25.2.2021 – 8 AZR 171/19)
(eh)Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung RAin Katharina Hausberger, München, DB 2021, 2499(LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29.4.2021 – 5 Sa 932/20)
(eh)Ausgleichsklausel in einem Prozessvergleich erfasst entstandenen UrlaubsabgeltungsanspruchRAe Henrik Lüthge/Laura Brüning, Hamburg, DB 2021, 2500(LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 9.6.2021 – 3 Sa 82/21)
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