Dr. Thomas Klein


RaumH728
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Curriculum Vitae
geb. 1981

Ausbildung
  • 2017 Promotion zum "Doktor iur." an der Universität Trier Thema der Dissertation: "Das Kollektivvertrags- und Streikrecht für Beamte in privatisierten Unternehmen am Beispiel der Postnachfolgeunternehmen"
  • 2013 bis 2015 Rechtsreferendar beim Saarländischen Oberlandesgericht
  • 2009 bis 2013 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Trier
  • 2008 bis 2009 Studium an der Akademie der Arbeit in der Universität Frankfurt am Main
Praktische Erfahrung
  • Wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Kanzlei "silberberger.lorenz.towara kanzlei für arbeitsrecht" in Düsseldorf (seit 02/2014)
Forschungsinteressen
Thomas Klein forscht zum deutschen, europäischen und internationalen Arbeitsrecht, zum Beamtenstreikrecht sowie zu einzelnen Fragestellungen im allgemeinen Zivilrecht. Zu seinen Forschungsschwerpunkten zählen insbesondere das Tarifvertrags- und das Arbeitskampfrecht sowie die arbeits- und zivilrechtlichen Grundlagen der Beendigung von Dienst- bzw. Arbeitsverhältnissen. Im europäischen Kontext arbeitet Thomas Klein insbesondere zu Fragen des Betriebsübergangs und der Unternehmensmitbestimmung.
Publikationen
Kommentierung zu § 1 TVG (Abschnitt IV. 4. bis 7. b, 8. a und c, 9.)
Kommentierung der Präambel und der Artikel 1, 7, 8, 10, 11, 15, 23, 31, 33, 47, 52, 53 GRC
Kommentierung zu §§ 11 und 11a AÜG
Examensübungsklausur Arbeitsrecht: Unfairer Überraschungsbesuch
Unionsgrundrechtlicher Kinderrechtsschutz – Praktische Auswirkungen in der Rechtsprechung und Entwicklungspotentiale ua. im Wirtschafts- und Arbeitsrecht
Anmerkung zu EuGH, Urteil vom 24.2.2022 - C-262/20 (Glavna direktsia "Pozharna bezopasnost i zashtita na naselenieto")
Der Grundsatz „Kein Lohn ohne Arbeit“ und seine Ausnahmen in der Klausur am Beispiel des Betriebsrisikos im Corona-Lockdown – Fallbearbeitung im Arbeitsrecht – Teil 3,
Standort- und Beschäftigungssicherung in Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen
Rufbereitschaft als Arbeitszeit? („Dublin City Council“), Anmerkung zu EuGH v. 11.11.2021 - C-214/20
„Mittelbare Drittwirkung der Grundrechte und Arbeitskampfrecht am Beispiel der Streikmobilisierung auf dem Firmenparkplatz - Fallbearbeitung im Arbeitsrecht – Teil 1“,
Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Gewerberaummiete – eine Klarstellung durch den Gesetzgeber?
Das Vorrang- und Beschleunigungsgebot nach § 44 EGZPO,
Ausgleichsansprüche nach der Fluggastrechte-Verordnung bei streikbedingter Annullierung oder Verspätung,
Grundrechtsanwendung und Grundrechtsschutz im europäischen Mehrebenensystem - Neuausrichtung durch die "Recht-auf-Vergessen"-Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts,
Neue Akzente in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung zum Streikrecht,
Rechtmäßigkeit einer Altersgrenze von 60 Jahren für die Tätigkeit als Pilot einer für den Geheimdienst tätigen Fluggesellschaft,
Ansprüche des Gläubigers bei Zahlungsverzug des Schuldners,
EU law requires working time recording: Consequences of the ECJ-ruling in the case 'CCOO' for member states and especially Germany,
Effizienterer Menschenrechtsschutz durch Vorabbefassung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte? Chancen einer Ratifikation des 16. Zusatzprotokolls zur Europäischen Menschenrechtskonvention,
Die unionsrechtliche Pflicht zur Arbeitszeiterfassung,
Primärrechtskonformität der revidierten Entsende-Richtlinie,
Voraussetzungen für Ausschluss vom Vergabeverfahren wegen Verstoßes gegen Bestimmungen aus Tarifvertrag,
Die Umsetzung der Entsenderichtlinie,
Die Änderung der Entsenderichtlinie,
Gesetzliche Tarifeinheit: Nachgebessert und dennoch mangelhaft? – Änderung des § 4a Abs. 2 Satz 2 TVG,
Ungleichbehandlung wegen der Religion oder Weltanschauung bei kirchlichen Arbeitgebern – Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie 2000/78/EG nach den Urteilen in den Rs. Egenberger und IR,
Kommentierung zu § 185 SGB III,
Kommentierung zu § 110 SGB III,
Beamtenstreik zwischen BVerfG und EGMR,
Vereinbarkeit der in § 17 BEEG vorgesehenen Möglichkeit zur Kürzung des Erholungsurlaubs mit Unionsrecht,
Wahlrecht für die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat unionsrechtskonform,
Grundstrukturen des Arbeitskampfrechts in der Bundesrepublik Deutschland,
Ausgleichs- bzw. Schadensersatzanspruch des Handelsvertreters bei Vertragsbeendigung innerhalb der Probezeit,
Die geplante Neuregelung des Befristungsrechts – Vorschlag zur Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Änderungen zur Vermeidung von Missbrauch bei Befristungen,
Streiken auf dem Betriebsgelände? – Koalitionsbetätigung im Konflikt mit Besitz- und Eigentumsrechten,
Anmerkung zu EuGH, Urteil vom 19.10.2017 – C-200/16 ("Securitas"),
Prohibition on the Use of Temporary Workers as Strike Replacements,
Belohnung von Betriebstreue als Verstoß gegen die Arbeitnehmerfreizügigkeit?,
Eine andere Verfassungsinterpretation ist möglich – Eine Bestandsaufnahme nach der mündlichen Verhandlung des BVerfG zum Streikrecht für Beamte,
Zur Vereinbarkeit einer Altersgrenze von 65 Jahren für die Tätigkeit als Pilot eines Luftfahrzeugs im gewerblichen Luftverkehr mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union,
Leiharbeitnehmereinsatz im Arbeitskampf - § 11 V AÜG als angemessener Ausgleich?,
Nationales Arbeitsrecht und negative Integration,
Anmerkung zu BAG, Beschluss vom 25.01.2017 – 10 ABR 43/15,
Gerichtliche Zuständigkeit bei Geltendmachung eines auf den Arbeitgeber übergegangenen Schadensersatzanspruchs gegenüber einer im Ausland ansässigen Versicherungsgesellschaft,
Zeitlich uneingeschränkte Geltung des Vorbeschäftigungsverbots des § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG,
Unionsrechtskonforme Berechnungsmethode des Insolvenzgelds für Grenzgänger ("Eschenbrenner"),
Dynamische Wirkung von Bezugnahmeklauseln nach einem Betriebsübergang mit dem Unionsrecht vereinbar,
Der Kündigungsschutz schwerbehinderter Arbeitnehmer nach dem Bundesteilhabegesetz,
Zulässige Verfahrensart für Streitigkeiten zwischen Betriebsratsmitgliedern,
Das Verbot des Einsatzes von Leiharbeitnehmern als Streikbrecher im Kontext verfassungs-, unions- und völkerrechtlicher Vorgaben,
Kein Einsatz von Leiharbeitnehmern als Streikbrecher – Die Neuregelung in § 11 Abs. 5 AÜG n.F. im Hinblick auf Auslegung, Schutzlücken, Rechtsfolgen und Durchsetzung,
Die Sicherung der Sozialkassenverfahren im Baugewerbe,
Das Kollektivvertrags- und Streikrecht für Beamte in privatisierten Unternehmen am Beispiel der Postnachfolgeunternehmen,
Das Merkmal der Langfristigkeit im Rahmen des Behindertenbegriffs der RL 2000/78/EG,
EuGH-Vorlage zur Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers,
Kein Betriebsübergang bei "echtem" Betriebsführungsvertrag,
Weitergeltung einer dynamischen Bezugnahmeklausel auf kirchliche Arbeitsvertragsrichtlinien nach einem Betriebsübergang,
Vorlagen an den EuGH: Arbeitnehmerfreizügigkeit – Passives/aktives Wahlrecht,
Keine weitere EuGH-Vorlage zur Unionsrechtsmäßigkeit der Wahlvorschriften im Unternehmensmitbestimmungsrecht,
Anmerkung zu EuGH, Urteil vom 13.05.2015 – C-392/13 ("Cañas"),
Kommentierung zu § 1 TVG,
Das Schicksal dynamischer Bezugnahmeklauseln bei Betriebsübergang – Korrekturmöglichkeit durch EuGH,
Kein Wiedereinstellungsanspruch nach Feststellung einer Konventionsverletzung durch den EGMR,
Keine Unterlassungsverfügung im Arbeitskampf wegen fehlender Notdienstvereinbarung,
Zählen Geschäftsführer als Arbeitnehmer im Sinne der Massenentlassungsrichtlinie?, Gemeinsame Anmerkung mit Daniel Hlava,
Keine Verletzung der negativen Koalitionsfreiheit durch hohe Boni für Gewerkschaftsmitglieder,
Zulässiger Ausschluss von Beziehern einer befristeten vollen Erwerbsminderungsrente vom Anspruch auf Sozialplanabfindung,
Dauer der Probezeit unterliegt keinen unionsrechtlichen Beschränkungen,
Wartezeiten für Mutterschaftsleistungen nach einem Wechsel von einem Beamten- in ein Arbeitsverhältnis,
Umwandlung eines Teilzeitarbeitsverhältnisses in Vollzeitarbeitsverhältnis ohne Einverständnis des Arbeitnehmers verstößt nicht gegen Unionsrecht,
Verpflichtung des Betriebserwerbers zur Aufrechterhaltung von Arbeitsbedingungen eines nachwirkenden Kollektivvertrages ("Österreichischer Gewerkschaftsbund"), Anmerkung zu EuGH, Urteil vom 11.09.2014 - C-328/13, jurisPR-ArbR 48/2014, Anm. 2.
Abschluss des Mitbestimmungsverfahrens bei Kündigung im öffentlichen Dienst durch den Beschluss der Einigungsstelle,
Rechtsprechungsänderung zur Ergänzung der Tagesordnung durch Beschluss in der Betriebsratssitzung,
Die Weitergeltung von kollektivvertraglichen Normen nach der Betriebsübergangsrichtlinie,
Arbeitnehmereigenschaft von Auszubildenden nach § 5 BetrVG,
Dynamische Verweisung auf nach dem Betriebsübergang verhandelte und abgeschlossene Tarifverträge ("Alemo-Herron"),
Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrats bei dauerhafter Arbeitnehmerüberlassung,
Fälligkeit des „equal-pay“-Anspruchs nach § 14 Abs. 4 AÜG und Wirksamkeit der arbeitsvertraglichen Inbezugnahme von CGZP-Tarifverträgen,
Keine starre Haftungsobergrenze bei fahrlässiger Schadensverursachung durch den Arbeitnehmer,
Attestvorlage ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit,
Unzulässige Streiks zur Durchsetzung verbandsbezogener Tarifforderungen nach einem Blitzwechsel in die OT-Mitgliedschaft,
Das Interesse an guten Arbeitsbeziehungen als Rechtfertigungsgrund für eine unterschiedliche Vergütung? – Objektive Rechtfertigung einer mittelbaren Entgeltdiskriminierung und die Verteilung der Beweislast,
Die Höhe der zurückzuzahlenden Fortbildungskosten und die Anforderungen an das Transparenzgebot bei Rückzahlungsklauseln,
Berücksichtigung von in einem anderen Mitgliedstaat zurückgelegten, Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung ("Reichel-Albert"),
Keine Beschränkung des Schulungsanspruchs durch die Benennung von externen Experten als Einigungsstellenbeisitzer,
Anrechnung des in einem neuen Arbeitsverhältnis gewährten Urlaubs nach Obsiegen des Arbeitnehmers im Kündigungsschutzprozess,
Verhältnismäßigkeit eines Unterstützungsstreiks im Bereich der Flugsicherung,
Arbeitnehmereigenschaft von Auszubildenden in reinen Ausbildungsbetrieben,
Altersstaffelung der tariflichen Urlaubsregelung des § 26 TVöD verstößt gegen das Verbot der Altersdiskriminierung,
Unionsrechtliche Vorgaben für Änderung wesentlicher Bestimmungen eines Arbeitsvertrages bei Umwandlung eines befristeten Arbeitsverhältnisses in ein unbefristetes ("Huet"),
Anforderungen an die Angemessenheit von Rückzahlungsklauseln in vorformulierten Fortbildungsverträgen,
Tarifvertragliche Altersgrenzen von 60 Jahren für Piloten ("Prigge"),

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